Mannheimer SINFONIMA® Musikinstrumentenversicherung: Im Vergleich bestmögliche Ihr Instrumente versichern!

- wenn Ihr Musikinstrument gemäß unserer Bedingungen beschädigt oder abhanden kommt. Raub / Diebstahl / Abhandenkommen sindf versichert.
- im Falle von Beschädigungen des Instruments. Wir zahlen die Kosten einer Reparatur oder bei einem Totalschaden den Ersatz des Instruments. Beschädigungen durch Sturz, Herunterfallen oder Anstoßen; egal ob eigen- oder fremdverschuldet sind versichert.
- während des Transports, auch im Auto oder einem Fahrzeug
- Unachtsamkeit
- allen Hausratversicherungsgefahren
- und vielen anderen Gefahren
SINFONIMA bietet im Schadensfall im Vergleich zusätzlich:
- die Übernahme der Portokosten beim Versand an die Werkstatt und die Übernahme der Fahrkosten zur Werkstatt.
- die Zahlung der Kosten für ein Leihinstrument während der Dauer der Reparatur. Dieses Leihinstrument ist ohne Anmeldung gemäß unserer SINFONIMA Musikinstrumenten Bedingungen 2021 versichert.
- den Verzicht auf eine Leistungskürzung bei Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit bis zu 20.000.-€. Dies bietet im Wettbewerb Vergleich kaum eine andere Musikinstrumentenversicherung!
Mannheimer SINFONIMA Instrumentenversicherung für akustische Instrumente
Mannheimer I`M SOUND Musikequipmentversicherung für E-Instrumente
SINFONIMA für akustische Instrumente
- von Musikinstrumente von Berufsmusikern
- vonHobbymusiker, denen Ihr Instrument lieb & teuer ist
- von Musikstudenten, deren Instrument zur Ausbildung gehört
- für Musikinstrumente von musizierenden Kindern
I`M SOUND für E-Musikequipmentversicherung
- für Besitzern von E-Musik-Equipment
- für Bands als Proberaumversicherung oder auch bei Transporte und Auftritten
- für DJs und Tonstudios
- für Besitzer von Veranstaltungstechnik
Die Mannheimer Instrumentenversicherung kurz & knapp
Der Versicherer für Ihre Musikinstrumentenversicherungen ist die Mannheimer SINFONIMA® dem Marktführer in Deutschland in Form der Allgefahrendeckung.
Besonderheiten der Mannheimer Instrumentenversicherung
Ein Mißgeschick - auch selbst verschuldet -, Diebstahl & Abhandenkommen sind bei uns abgesichert. Wir ersetzen entweder die Reparaturkosten oder den Instrumenten- oder Zubehörwert bei Verlust oder Totalschaden. Im Instrumentenversicherung Vergleich / Test bieten wir viele Mehrleistungen, die viele Mitbewerber nicht anbieten, wie:
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günstige Allgefahrendeckung zum Neu- oder Zeitwert |
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ohne SB (Selbstbeteiligung) und Wartezeit |
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für jeden Hobby- , Berufsmusiker und Kinder |
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weltweiter Schutz rund um die Uhr |
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Übernahme des Portos bei Versand des Instruments zur Reparatur |
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Übernahme der Kosten für ein Leihinstrument im Schadensfall |
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Weitere Highlights der Sinfonima Versicherung
Wir bieten spezielle Besonderheiten und Zusatzleistungen, um den Schutz für das Instrument und den Musiker zu verbessern. Hier weitere Beispiele:
- Ersatz des Wertverlustes nach einer Reparatur im Schadensfall!
- Ein Leihinstrument ist ohne Mehrbeitrag und Meldung mitversichert
- Übernahme der Fahrtkosten zur Werkstatt Ihres Vertrauens im Schadensfall
- viele Leistungserweiterungen mit der neuen Sinfonima Musikinstrumentenversicherung 2021
Die SINFONIMA® Instrumente Versicherung: DER Rundum-Schutz für Ihre Schätzchen! Die Mannheimer Musikinstrumente Versicherung bietet - in der Gesamtheit der Leistungen - im Vergleich die bestmögliche Absicherung für Ihr Musikinstrument.
Weiter erfahren Sie hier mehr über:
- die Details zur Mannheimer Instrumentenversicherung
- einen Musikinstrumentenversicherungen Vergleich
- wie Sie Ihr Instrument schnell & unkompliziert versichern
Details zur Musikinstrumentenversicherung
Nachfolgend beantworte ich Ihnen Fragen oder gebe Ihnen Informationen zu:
- wer sein Instrument schützen sollte
- wie der Umfang der Absicherung ist
- die Verbesserungen der neuen SINFONIMA Versicherungsbedingungen 2021
- welche Schadenfälle häufig passieren
- was die Instrumentenversicherung kosten wird
- Informationen rund um das Thema "Instrumentenversicherungen Vergleich"
- warum Sie Ihr Musikinstrument bei mir versichern sollten
Wer braucht eine Musikinstrumentenversicherung?
- ein professionelles Instrument oder
- ein Instrument mit sentimentalem Wert.
- Herunterfallen
- Anstoßen
- Abhandenkommen
- Transportschäden
- und vieles mehr
Berufsmusikern, Musiklehrern und Musikstudenten
Personen, die privat Musik machen
Versicherungsschutz für Kindern und Schülern
Musikschulen, Musikklassen in
Schulen, Orchester, Kapellen, Vereine
Bands und Besitzern von E-Instrumenten
Welchen Schutz bietet SINFONIMA?
Was bedeutet Allgefahren-Schutz für Ihr Instrument?
Die Allgefahrendeckung ist eine Art von Versicherungsschutz, der bei einer SINFONIMA Musikinstrumentenversicherung angeboten wird. Im Gegensatz zu einer typischen Versicherung, die nur bestimmte, in der Police aufgeführte Risiken abdeckt, bietet die Allgefahrendeckung Schutz gegen eine breitere Palette von Gefahren, die nur durch explizit in den Bedingungen ausgeschlossen Gefahren begrenzt ist.
Eine Liste der versicherten Risiken, bei denen gezahlt wird, gibt es daher beim "Allgefahrenschutz" in der Instrumenten Versicherung nicht. Ihr Instrument ist prinzipiell gegen alle Dinge abgesichert, denen es beim Gebrauch, Transportieren und Lagern ausgesetzt ist. Definiert wird der Allgefahrenschutz in den Versicherungs-Bedingungen wie folgt:
§2 Versicherte Gefahren und Schäden: Der Versicherer trägt alle Gefahren, denen die versicherten Sachen während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind.
- Herunterfallen, Sturz, Anstoßen, Unachtsamkeit (70%)
- Transport (speziell im Flugzeug) (10%)
- Abhandenkommen. (10%)
- Raub, Diebstahl (3%)
- Hausratgefahren: Brand, Blitzschlag, Explosion, Feuer, Leitungswasser, Sturm; Hagel, Elementarereignisse. (2%)
- sonstige Ursachen (5%)
- Transporten (auch im Flugzeug oder KFZ)
- Auftritten, Gigs und Vorführungen
- Anstoßen, Herunterfallen, Bruch usw.
- Diebstahl, Sturz, Raub, Abhandenkommen
- Alle Gefahren von Hausratversicherungen
- Elementarereignissen
- Unachtsamkeit von Ihnen oder anderer Personen und vieles mehr
Die Grenzen der Allgefahrenversicherug
Hightlights der SINFONIMA® Instrumenten Versicherung im Vergleich:
- Der Schutz gilt weltweit.
- ohne Selbstbehalt und Wartezeit
- schneller und unkomplizierter Vertragsabschluss
- schnelle und unkomplizierte Abwicklung von Schäden durch Sondervollmachten
- Zeit- oder Neuwert versicherbar zum gleichen Beitragssatz
- freie Wahl der Reparaturwerkstatt
- Übernahme der Kosten für ein Ersatzinstrument während der Reparatur
- Übernahme des Portos, bei Versand Ihres Musikinstruments zur Reparatur
- Vorteilhafte Regel zum Thema: Grobe Fahrlässigkeit im Schadenfall
- Zubehör (Bögen, Etuis, Koffer, Ständer) ist mit versicherbar
- günstige Beiträge
Leistungsverbesserungen der neuen Sinfonima Bedingungen 2021
- Wie bisher übernehmen wir die Kosten eines Leihinstruments für die Zeit der Reparatur im Schadensfall. Neu ist, dass dieses Leihinstrument bis zum Wert des zu reparierenden Instruments ohne Anmeldung kostenfrei mitversichert wird.
- Wir übernehmen neben den Versandkosten auch die notwendigen Aufwendungen für den eigenen Transport des beschädigten Instruments zum Instrumentenbauer bis 200.-Euro im Schadensfall.
- Wir ersetzen die Kosten für Kostenvoranschläge infolge eines Totalschadens bis EUR 200,00
- Wir haben die Höhe des Schadens für den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit auf 20.000.-Euro erhöht.
- Bei allen Musikinstrumenten ab 10.000.-€ Wert ersetzen wir einen eventuellen Wertverlust nach einer schadensbedingten Reparatur.
Fazit: Mit dem Allgefahrenschutz und den vielen Deckungserweiterungen bieten wir in der Gesamtheit den bestmöglichen Schutz bei Instrumentenversicherungen.
Nicht nur bei Vertragsabschluss, sondern auch bei einem Schaden bin ich Ihr Ansprechpartner. Wenn einmal etwas passiert, melden Sie sich direkt bei mir! Zu meinem Service gehört es, Ihnen schnell und unkompliziert zu helfen.
SINFONIMA und I´M SOUND Musikinstrumentenversicherungen: Ihr Musikinstrument bestmöglich versichern!
Was kostet die Musikinstrumentenversicherung?
- Mitgliedschaften in Musikerberufsverbänden oder
- die Teilnahme bei "Jugend musiziert" bei Kindern.
- Musikstudenten bieten wir generell einen günstigeren Tarif.
Musikinstrumentenversicherung Vergleich
Die angeschriebenen 68 Versicherungen, bieten nicht wirklich alle Musikinstrumentenversicherungen an. Darum haben sich auch nur 4 Gesellschaften gemeldet. Umso wichtiger ist es den Preis und die Leistungen zu vergleichen. Der Test der Stiftung Warentest ist nicht mehr aktuell. Hier finden Sie meine persönliche Auswertung von 2019 zu Thema "Musikinstrumentenversicherung Vergleich".
Warum sollten Sie sich bei mir versichern?
Wenn Sie Ihr Musikinstrument versichern kommt es neben den Leistungen des Versicherungsprodukts, auch darauf an einen kompetenten Ansprechpartner zu haben; insbesondere im Schadensfall. Ich biete Ihnen daher:
- Erfahrung: Seit fast 30 Jahren habe ich mich auf die Instrumentenversicherung spezialisiert. Ständige Weiterbildungen sind für mich selbstverständlich.
- Marktführer: SINFONIMA® ist deutschlandweit Marktführer beim Schutz von Musikinstrumenten und bietet das bestmögliche Preis-, Leistungsverhältnis zur Versicherung Ihres Musikinstruments. Einen neutralen Test den Instrumenten Versicherung gab es im August 2013 von Stiftung Warentest. Nur wenige Versicherungen haben an diesem Test teilgenommen. Auch ist das Test - Ergebnis nicht mehr aktuell.
- Kundenzufriedenheit: Die Zufriedenheit meiner Kunden ist mir wichtig und wird mir mit 4,9 von 5,0 Sternen (bei 607 Bewertungen - Stand 01.08.2023) bestätigt! Service biete ich nur bei der Information vor dem Vertragsabschluss und Schadensfall.
- Schnell & unkompliziert: Versicherungsschutz muss leicht verständlich, schnell und unkompliziert sein. Das gilt insbesondere, wenn ein Schaden passiert.
Hier können Sie noch mehr über mich und meine Arbeit erfahren
Nutzen Sie meinen Service und fordern Sie hier Ihren Vorschlag jetzt an. Oder telefonieren Sie mit mir: 04331-334340.
Top 3 FAQ - FRAGEN & ANWORTEN
1. Wie ist die richtige Absicherung; Neu- oder Zeitwert?
Die Entscheidung, ob man sein Musikinstrument zum Neu- oder Zeitwert versichert, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Alter des Instruments, seinem Wert und ob das Musikinstrument im Laufe der Zeit eher im Wert steigen wird (z.B. bei einer Geige) oder der Wert eher fallen wird (z.B. bei einem Blasinstrument oder E-Instrumente).
- Bei der Zeitwertversicherung ist der Wert Ihres Instruments abgesichert, den es derzeit hat. Hierbei ist es egal, ob Ihr Musikinstrument neu oder alt ist.
- In der Neuwertversicherung gilt der Wert versichert, den Ihr Instrument derzeit neuwertig (Listenpreis) hat.
Wann ist der Zeitwert der richtige Schutz?
Für Instrumente, die im Laufe der Zeit an Wert gewinnen oder Instrumente, deren Neuwert nicht mehr feststellbar sind, bietet sich in der Regel die Zeitwertregelung in der Musikinstrumentenversicherung an. Das gilt allgemein:
- für Streichinstrumente (Celli, Geigen und Kontrabässe)
- hochwertige Zupfinstrumente (Gitarren und Harfen)
- Ältere Instrumente - ab ca. 20 Jahren -
Wie können Sie den Zeitwert feststellen?
Den Zeitwert legen Sie aus eigener Kenntnis in erster Linie selbst fest. Sollten Sie sich nicht sicher sein, fragen Sie ein Instrumentenhändler oder -bauer, wie er den derzeitigen Wert einschätzt. Instrumentenbauer erstellen Expertisen beim Festsetzen des Zeitwerts. Alle 3-4 Jahre lassen sie den Instrumentenwert überprüft und passen die Versicherungssumme Ihrer Instrumentenversicherung bei Bedarf an.
Brauchen Sie einen Wertnachweis?
Generell vereinfacht es im Schadensfall die Abwicklung, wenn Sie einen Wertnachweis haben. Insbesondere bei Verlust des Instruments kann der Wert nicht mehr festgestellt werden. Ein Wertnachweis ist weniger aufwändig, als sie denken. Meist genügt der Anschaffungsbeleg, eine Aussage eines Instrumentenbauers oder -händlers oder auch eine Recherche im Internet.
Fazit: Der Nachweis des Instrumentenwerts dient vor allem IHRER Sicherheit und vereinfacht die Schadenabwicklung.
Wann ist der Neuwert richtig?
Instrumente, die im Laufe der Zeit einen Wertverlust haben, schützen Sie am besten mit einer Neuwertversicherung. Dies ist meist der Fall bei:
- E-Instrumenten
- Blasinstrumenten
- Zupfinstrumenten
Sie werden so im Schadensfall mit der Neuwertregelung in der Instrumentenversicherung in die Lage versetzt ein neues Ersatzinstrument kaufen zu können. Bei der Neuwertversicherung ist es nicht relevant, ob Sie das Instrument neuwertig erstanden haben, es gebraucht gekauft wurde oder das Instrument schon älter ist. Der Neuwertschutz ist in beiden Fällen abschließbar und sinnvoll.
Wie können Sie den Neuwert feststellen?
Der Wert des Instruments wird durch den Listenpreis (bei Neuinstrumenten) bestimmt. Wenn sie beim Instrumentenkauf ein "Schnäppchen" gemacht oder einen Rabatt ausgehandelt haben, entspricht der Kaufpreis nicht dem wirklichen Wert des Instruments. Versichern Sie, um einer Unterversicherung zu entgehen, immer den tatsächlichen Wert (Listenpreis) des Instruments.
Tipp: Wenn Sie ihr Instrument geliehen oder gemietet haben, lassen Sie sich den Wert des Instruments IMMER schriftlich vom Verleiher bestätigen. So sind nicht Sie für die Richtigkeit des Versicherungswertes verantwortlich, sondern der Vermieter oder Verleiher.
Fordern Sie online Ihr Angebot an. Oder telefonieren Sie mit mir: 04331-334340. Damit Sie eine Sorge weniger haben.
2. Was ist versichert & Was bedeutet Allgefahrendeckung?
SINFONIMA® bietet die Instrumentenversicherung in Form einer Allgefahren-Deckung an.
Im Gegensatz zu üblichen Versicherungen, die nur bestimmte, in der Police explizit aufgeführte Risiken abdeckt, bietet die Allgefahrendeckung Schutz gegen alle Gefahren, die nicht explizit ausgeschlossen sind. So ist Ihr Instrument bestmöglich abgesichert. Es besteht natürlich Schutz gegen:
- die Hausratversicherung - Gefahren (Brand, Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel und Elementarschäden)
- Wichtiger für Sie ist aber, dass die nachfolgenden - nicht in einer Hausratversicherung abgedeckten - Schäden gezahlt werden. Die Allgefahren-Deckung der SINFONIMA® Musikinstrumentenversicherung leistet auch bei:
Herunterfallen
- Anstoßen
- unachtsames Handeln von Ihnen oder anderer Personen
- Abhandenkommen (Diebstahl, Raub, Verlust)
- und vielem mehr!
SINFONIMA® bietet den Schutz
Weltweit
Günstig
Schnell & unkompliziert
Was ist im Mitbewerbervergleich bei SINFONIMA® zusätzlich versichert?
Der Schutz, den Mitbewerber in der Instrumentenversicherung anbieten, unterscheidet sich in einigen Punkten von SINFONIMA®. Ich nenne nachfolgend die Leistungsmerkmale, die die SINFONIMA® Musikinstrumentenversicherung (Stand 2021) bietet, aber Mitbewerber in der Gesamtheit nicht aufweisen:
- Der Instrumentenverleih oder die Abgabe an Dritte ist mitversichert.
- Übernahme der Kosten für ein Leihinstrument während der Schadenreparatur.
- Übernahme der Portokosten beim Versenden des Instruments zur Werkstatt im Schadenfall bis 200.-€
- Keine "Einrede bei grober Fahrlässigkeit" bei Schäden unter 20.000.-€.
- Ersatz des Wertverlustes aufgrund einer Reparatur von ab 10.000 € Instrumentenwert.
- Schutz Ihres Instruments nachts in einem unbewachten KFZ
- Wir haben keine Selbstbeteiligung. Für den Schutz von Kinder- und Schülerinstrumenten haben Mitbewerber nachteilige Klauseln. Es kann für Kinder je nach Alter ein Selbstbehalt von bis zu 150,- Euro bei Liegenlassen des Instruments gelten. Bei SINFONIMA® gibt es keinen Selbstbehalt für Kinder.
- Zusätzlich biete ich Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Schadenbearbeitung durch eine Sondervollmacht.
Einen Test / Vergleich gab es 2013 von Stiftung Warentest. Dieser ist nicht aussagekräftig.
Fordern Sie Ihr Angebot zur SINFONIMA® Musikinstrumenten Versicherung online an oder lassen Sie uns telefonieren 04331-334340.
Unsere Musikinstrumentenversicherung deckt eine Vielzahl von Risiken ab, die mit dem Besitz, der Verwendung und dem Transport eines Musikinstruments verbunden sind. Es gibt jedoch bestimmte Schäden und Risiken, die ausgeschlossen sind.Allgefahren-Deckung bedeutet gemäß der SINFONIMA Bedingungen:
§ 2: Der Versicherer trägt alle Gefahren, denen die versicherten Sachen während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind.
Selbst dieser weitreichende Schutz hat Grenzen. Diese werden durch den § 3 - den Ausschlüssen - der Versicherungsbedingungen dargestellt. Schäden, die Sie dort nicht als Ausschlüsse finden, sind versichert.
Hier Ausschlüsse vom Versicherungsschutz, die aus meiner täglichen Arbeit relevant sind:
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Normaler Verschleiß und Abnutzung: Hierunter fallen:
- Saiten: Diese sind per se einem Verschleiß ausgesetzt und deren Abnutzung ist nicht versichert. Reißt eine Saite, weil das Instrument heruntergefallen ist, ist dies aber versichert, da kein Abnutzungsschaden vorliegt.
- Felle bei Schlaginstrumenten: Hier gilt gleiches, wie bei den oben genannten Saiten.
- Lack-, Kratz- und Schrammschäden
- Natürliche Abnutzung
- Verbrauchsmaterialien
- Allmählichkeitsschäden:
Damit ist die langsame Einwirkung von Kälte, Hitze, Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftdruckschwankungen gemeint. Aus diesem Ausschluss ergibt sich zumindest die konkrete Handlungsaufforderung Ihr Instrument sorgsam zu behandeln. Ein Cello – so passiert – neben einem Heizkörper zu lagern, birgt die Gefahr von Rissen im Instrument und wären so nicht versichert. Bei Nutzung des Instruments im Freien kann es auch zu witterungsbedingten Beschädigungen am Instrument kommen. Diese sind bei plötzlich auftretenden Ereignissen (Unwetter, Regen usw.) versichert. Sollten aber z.B. Instrumente im freien längere Zeit Temperatur und Wetter ausgesetzt sein, wären Schäden hieraus nicht versichert.
- Schäden, die vor Abschluss der Instrumentenversicherung bestanden:
Bei Beantragung des Versicherungsschutzes bestätigen Sie, dass Ihr Instrument unbeschädigt ist. Wir möchten natürlich nicht für Schäden zahlen, die bereits vor dem Start der Versicherung entstanden sind.
Sollten Sie über diese Infos hinaus weitere Fragen haben, kommen Sie gerne auf mich zu. Rufen Sie gerne dazu gleich an. 04331-334340
Weitere FAQ zur Instrumentenversicherung
- Welche Musikinstrumente können Sie versichern?
- Ist mein Instrument - auch nachts - im Auto versichert?
- Ist mein Instrument in der Hausratversicherung richtig versichert?
- Leistet die Instrumentenversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit?
- Wo gilt die Instrumentenversicherung?
- Gibt es einen Selbstbehalt (SB)?
- Wie schneidet SINFONIMA im Vergleich zu anderen Instrumentenversicherungen ab?
- Wie kann ich einen Vertrag abschließen und wie ist die Laufzeit?
- Kann ich in meinem Vertrag jederzeit Änderungen vornehmen?
- Wie ist die Laufzeit des Vertrages?
- Was ist im Schadenfall zu tun?

WEITERE ABSICHERUNGEN FÜR PRIVAT- UND BERUFSMUSIKER
Berufshaftpflicht, Musiker Berufsunfähigkeit, Musiker-Unfallschutz und Altersabsicherung. Wichtige Themen für Berufsmusiker hier! Hier gibt es ausführliche Infos für spezielle Musikinstrumentenversicherungen: Gitarrenversicherungen , Geigenversicherungen , die I´m Sound E-Musikequipmentversicherung und die Proberaumversicherung für Bands. Hier gibt es Infos zur Absicherung von Bands & Veranstaltungstechnik oder zur Versicherung von DJs
Die Allianz von SINFONIMA® & I’M SOUND® bildet die gesamte Palette der Instrumentenversicherungen / Musikinstrumente Versicherung ab und sind, wie auch das Mannheimer Logo eingetragene Marken der Mannheimer Versicherung AG.