Mannheimer SINFONIMA® Instrumentenversicherung: Bestmöglich Ihre Instrumente versichern!
2 Produkte zur Musikinstrumentenversicherung:
SINFONIMA®: Die Instrumentenversicherung für akustische Instrumente
- von Berufsmusikern
- von Hobbymusiker, denen Ihr Instrument lieb & teuer ist
- von Musikstudenten, deren Instrument zur Ausbildung gehört
- für Musikinstrumente von musizierenden Kindern
zu den Details zur Instrumentenversicherung für akustische Instrumente
I`M SOUND®: Der Schutz für E-Instrumente & E-Musikequipment
- für Besitzern von E-Musik-Equipment
- für Bands als Proberaumversicherung oder auch bei Transporte und Auftritten
- für DJs und Tonstudios
- für Besitzer von Veranstaltungstechnik
Hier dazu mehr Infos auf meiner Spezialseite: www.imsound-equipmentversicherung.de/
Die Mannheimer SINFONIMA Instrumentenversicherung kurz & knapp
Was ist versichert?
Versichert ist Ihr Musikinstrument ist bei der Mannheimer Instrumentenversicherung:
- weltweit
- rund um die Uhr
- ohne Selbstbeteiligung
Die Mannheimer Sinfonima Instrumentenversicherung bietet Ihnen eine Allgefahrendeckung. Das bedeutet, dass grundsätzlich alles versichert, was nicht explizit in den Bedingungen ausgeschlossen ist; wie zum Beispiel vorsätzliche Beschädigung.
Die Allgefahrendeckung umfasst:
- Abhandenkommen: Deckung für den Verlust des Instruments durch Abhandenkommen, Diebstahl oder Raub.
- Anstoßen & Herunterfallen: Erstattung von Reparaturkosten oder Ersatzkosten im Falle von versehentlichen Schäden am Instrument.
- Unachtsamkeit: Bei Schäden, die Sie selbst oder andere Personen Ihrem Instrument zufügen.
- Brand- und Wasserschäden: Deckung für Schäden, die durch Brände oder Wasser verursacht werden, einschließlich Überschwemmungen.
- Transportversicherung: Schutz während des Transports des Instruments, sei es auf Reisen, während eines Konzerts oder beim Versand.
- Deckung für Diebstahl aus Fahrzeugen: Schutz vor Diebstahl, wenn das Instrument aus einem verschlossenen Fahrzeug gestohlen wird.
- Unvorhersehbare Wetterereignisse: Schutz für das Instrument, bei Sturm, Hagel und Gewitter.
- Neuwert- oder Zeitwertentschädigung: Erstattung auf Basis des Neuwerts oder Zeitwerts des Instruments, je nachdem was sinnvoller ist bzw. Ihren Vorstellungen entspricht.
- Zusätzliche Leistungen: Die Mannheimer Musikinstrumentenversicherung zeichnet sich durch viele Deckungserweiterungen aus. Hier zu den Deckungserweiterungen.
Egal ob Sie Ihr Instrument transportieren, spielen, mitführen oder aufbewahren. Sie können sich mit unserer Instrumentenversicherung weltweit, rund um die Uhr sicher sein, den besten Schutz für Ihr Instrument zu haben. Bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust durch nahezu alle Ereignisse können Sie entspannt bleiben.
Holen Sie sich gleich hier Ihr unverbindliches Angebot zur Mannheimer Sinfonima Instrumentenversicherung!
Mehrleistungen im Vergleich der Mitbewerber
Über eine marktübliche Instrumentenversicherung hinaus, bietet die Mannheimer SINFONIMA Versicherung seit den 2021 Bedingungen folgende zusätzlichen Leistungen im Schadensfall:
- die Übernahme der Portokosten beim Versand an die Werkstatt und die Übernahme der Fahrkosten zur Werkstatt.
- die Zahlung der Kosten für ein Leihinstrument während der Dauer der Reparatur. Dieses Leihinstrument ist ohne Anmeldung versichert.
- den Verzicht auf eine Leistungskürzung bei Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit bis zu 20.000.-€. Dies bietet im Wettbewerb Vergleich kaum eine andere Musikinstrumentenversicherung
- Ersatz des Wertverlustes nach einer Reparatur im Schadensfall!
Zusammenfassung der Leistungen der Mannheimer Instrumentenversicherung
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günstige Allgefahrendeckung zum Neu- oder Zeitwert |
ohne SB (Selbstbeteiligung) und ohne Wartezeit |
für jeden Hobby- , Berufsmusiker, Kinder, Gruppen & Vereine |
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weltweiter Schutz rund um die Uhr |
Übernahme des Portos bei Versand des Instruments zur Reparatur |
Übernahme der Kosten für ein Leihinstrument im Schadensfall |
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Die SINFONIMA® Instrumente Versicherung: DER Rundum-Schutz für Ihre Schätzchen! Die Mannheimer Musikinstrumente Versicherung bietet - in der Gesamtheit der Leistungen - im Vergleich die bestmögliche Absicherung für Ihr Musikinstrument.
Weiter erfahren Sie hier mehr über:
die Details zur Mannheimer Instrumentenversicherung
Details zur Musikinstrumentenversicherung
Nachfolgend beantworte ich Ihnen Fragen oder gebe Ihnen Informationen zu den Themen:
- Wer sollte sein Instrument versichern?
- Wie ist der Umfang der Absicherung?
- Welche Leistungsverbesserungen bietet SINFONIMA gegenüber anderen Musikinstrumentenversicherungen?
- Welche Schadenfälle passieren und sind versichert?
- Was wird die Instrumentenversicherung kosten?
- Informationen zum Thema "Instrumentenversicherungen Vergleich"
- Warum sollten Sie Ihr Musikinstrument bei MIR versichern?
Wer sollte eine Musikinstrumentenversicherung abschließen?
Eine Musikinstrumentenversicherung kann für verschiedene Personen sinnvoll sein, die Musikinstrumente besitzen, unabhängig davon, ob sie professionelle Musiker, Hobbymusiker oder Musikschüler sind. Hier sind einige Gruppen von Personen, für die der Abschluss einer Musikinstrumentenversicherung besonders relevant sein könnte:
Berufsmusikern, Musiklehrern und Musikstudenten
Musiker, die ihren Lebensunterhalt durch ihre Musik verdienen, haben oft teure und spezielle Instrumente. Eine Versicherung schützt diese Investition und stellt sicher, dass im Falle von Diebstahl, Beschädigung oder Verlust angemessene finanzielle Entschädigung erfolgt.
Personen, die privat Musik machen
Hobbymusikern, die wertvolle oder sentimentale Instrumente besitzen, können durch den Abschluss einer Versicherung Schutz für ihre Instrumente erhalten.
Versicherunggsschutz für Kindern und Schülern
Musikschulen, Musikklassen in
Schulen, Orchester, Kapellen, Vereine
Professionelle Orchester, Schulen oder Musikensembles können eine Versicherung für ihre Instrumente abschließen, um den gesamten Instrumentenbestand abzudecken, nicht nur, wenn es sich um teure Orchesterinstrumente handelt.
Bands und Besitzern von E-Instrumenten
Besitzern von Instrumentensammlungen in Vitage Instrumenten
Personen, die seltene oder antike Instrumente oder Instrumentensammlungen besitzen, bieten wir eine spezielle Versicherung an, um den besonderen Wert solcher Instrumente zu schützen.
Wir berücksichtigen auch bei der Ermittlung der Kosten für die Instrumentenversicherung, dass solche Instrumente meist nicht bzw. eher selten Transportiert werden. Die Instrumente sind so weniger Risiken ausgesetzt. (Foto von Franki Chamaki auf Unsplash)
Welchen Schutz bietet SINFONIMA?
Was bedeutet Allgefahren-Schutz für Ihr Instrument?
Eine Liste der versicherten Risiken, bei denen gezahlt wird, gibt es beim "Allgefahrenschutz" in der Instrumenten Versicherung nicht. Ihr Instrument ist prinzipiell gegen alle Dinge abgesichert, denen es beim Gebrauch, Transportieren und Lagern ausgesetzt ist. Definiert wird der Allgefahrenschutz in den Versicherungs-Bedingungen wie folgt:
§2 Versicherte Gefahren und Schäden: Der Versicherer trägt alle Gefahren, denen dieversicherten Sachen während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind.
- Herunterfallen, Sturz, Anstoßen, Unachtsamkeit (70%)
- Transport (speziell im Flugzeug) (10%)
- Abhandenkommen. (10%)
- Raub, Diebstahl (3%)
- Hausratgefahren: Brand, Blitzschlag, Explosion, Feuer, Leitungswasser, Sturm; Hagel, Elementarereignisse. (2%)
- sonstige Ursachen (5%)
- Transporten (auch im Flugzeug oder KFZ)
- Auftritten, Gigs und Vorführungen
- Anstoßen, Herunterfallen, Bruch usw.
- Diebstahl, Sturz, Raub, Abhandenkommen
- Alle Gefahren von Hausratversicherungen
- Elementarereignissen
- Unachtsamkeit von Ihnen oder anderer Personen und vieles mehr
Die Grenzen der Allgefahrenversicherug
Hightlights der SINFONIMA® Instrumenten Versicherung im Vergleich:
- Der Schutz gilt weltweit.
- ohne Selbstbehalt und Wartezeit
- schneller und unkomplizierter Vertragsabschluss
- schnelle und unkomplizierte Abwicklung von Schäden durch Sondervollmachten
- Zeit- oder Neuwert versicherbar zum gleichen Beitragssatz
- freie Wahl der Reparaturwerkstatt
- Übernahme der Kosten für ein Ersatzinstrument während der Reparatur
- Übernahme des Portos, bei Versand Ihres Musikinstruments zur Reparatur
- Vorteilhafte Regel zum Thema: Grobe Fahrlässigkeit im Schadenfall
- Zubehör (Bögen, Etuis, Koffer, Ständer) ist mit versicherbar
- günstige Beiträge
Bessere SINFONIMA Leistungen zu anderen Instrumentenversicherungen?
- Wir übernehmen die Kosten eines Leihinstruments für die Zeit der Reparatur im Schadensfall. Dieses Leihinstrument ist bis zum Wert des zu reparierenden Instruments ohne Anmeldung kostenfrei mitversichert wird.
- Wir übernehmen neben den Versandkosten auch die notwendigen Aufwendungen für den eigenen Transport des beschädigten Instruments zum Instrumentenbauer bis 200.-Euro im Schadensfall.
- Wir ersetzen die Kosten für Kostenvoranschläge infolge eines Totalschadens bis EUR 200,00
- Wir bieten bis zu einer Höhe des Schadens von 20.000.-€ den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.
- Bei allen Musikinstrumenten ab 10.000.-€ Wert ersetzen wir einen eventuellen Wertverlust nach einer schadensbedingten Reparatur.
Fazit: Mit dem Allgefahrenschutz und den vielen Deckungserweiterungen bieten wir in der Gesamtheit den bestmöglichen Schutz bei Instrumentenversicherungen.
Nicht nur bei Vertragsabschluss, sondern auch bei einem Schaden bin ich Ihr Ansprechpartner. Wenn einmal etwas passiert, melden Sie sich direkt bei mir! Zu meinem Service gehört es, Ihnen schnell und unkompliziert zu helfen.
SINFONIMA und I´M SOUND Musikinstrumentenversicherungen: Ihr Musikinstrument bestmöglich versichern! Holen Sie sich hier Ihr Angebot!
Was kostet die Musikinstrumentenversicherung?
Die Kosten für eine Musikinstrumentenversicherung variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Diese Faktoren sind:
-
Art des Instruments: Der Wert und die Seltenheit des Instruments spielen eine Rolle. Hochwertige und seltene Instrumente werden in der Regel höhere Prämien haben.
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Versicherungssumme: Die Höhe der Versicherungssumme beeinflusst die Kosten. Eine höhere Deckungssumme führt oft zu einem niedrigeren Beitragssatz.
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Die Anzahl der in einem Vertrag versicherten Instrumente: Je mehr Instrumente in einem Vertrag versichert sind, um so günstiger wird der Versicherungsschutz. Dies gilt insbesondere für Familien, Musikgruppen und Musikvereine.
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Eventuelle Rabattmöglichkeiten: Die Mannheimer Instrumentenversicherung hat mit vielen Musikvereinigungen Rahmenvereinbarungen getroffen. Von diesen über 25 Rahmenvereinbarungen können Sie profitieren. Nicht nur Berufsmusiker können Ihre Kosten durch eine Mitgliedschaft z.B. beim DTKV oder unisono senken, sondern auch Familien deren Kinder bei "Jugend musiziert" teilgenommen haben, erhalten einen niedrigeren Beitrag. Bei uns erhalten Musikstudenten generell einen niedrigeren Beitragssatz.
Instrument | Versicherungssumme | Jahresbeitrag |
Geige | 8.000.-€ | 83,30 € |
Zupf-, Schlag.- & Blasinstrument | 6.000.-€ | 71,40 € |
Zupf-, Schlag.- & Blasinstrument | 11.000.-€ | 104,72 € |
Cello | 16.000.-€ | 166,60 € |
Klavier ohne Transporte | 50.000.-€ | 297,50 € |
Holen Sie sich Ihr Angebot zur Musikinstrumentenversicherung ein und ich nenne Ihne Ihren individuellen Beitrag!
Musikinstrumentenversicherung Vergleich
Die angeschriebenen 68 Versicherungen, bieten nicht wirklich alle Musikinstrumentenversicherungen an. Darum haben sich auch nur 4 Gesellschaften gemeldet. Umso wichtiger ist es den Preis und die Leistungen zu vergleichen. Der Test der Stiftung Warentest ist nicht mehr aktuell. Hier finden Sie meine persönliche Auswertung von 2019 zu Thema "Musikinstrumentenversicherung Vergleich".
Warum sollten Sie sich bei mir versichern?
Wenn Sie Ihr Musikinstrument versichern kommt es neben den Leistungen des Versicherungsprodukts, auch darauf an einen kompetenten Ansprechpartner zu haben; insbesondere im Schadensfall. Ich biete Ihnen daher:
- Erfahrung:
Seit fast 30 Jahren habe ich mich auf die Instrumentenversicherung spezialisiert. Ständige Weiterbildungen sind für mich selbstverständlich.
- Marktführer:
SINFONIMA® ist deutschlandweit Marktführer beim Schutz von Musikinstrumenten. Wir bieten das bestmögliche Preis-, Leistungsverhältnis in der Instrumentenversicherung. Einen neutralen Test den Instrumenten Versicherung gab es im August 2013 von Stiftung Warentest. Nur wenige Versicherungen haben an diesem Test teilgenommen. Das Test - Ergebnis ist nicht mehr aktuell.
- Kundenzufriedenheit:
Die Zufriedenheit meiner Kunden ist mir wichtig und wird mir mit 4,9 von 5,0 Sternen (bei 635 Bewertungen - Stand 25.01.2024 https://www.sinfonima-versicherung.de/rating.php) bestätigt! Service biete ich nur bei der Information vor dem Vertragsabschluss und Schadensfall. Hier exeplarisch eine Kundenbewertung:
Nachricht von ......... vom 2023-10-30 10:15:48
Rating: 5
Bewertung: Unglaublich unkompliziert, kompetent, freundlich. Die Beratung ist perfekt (immer zu meinem Vorteil, danke dafür). Die Versicherung ist daran gemessen günstig und im Schadensfall ratzfatz positiv in der Regulierung. Das sollten noch viel mehr Leute wissen und nutzen. Es gibt leider auch viele Scharlatane in diesem Bereich, wie immer bei Versicherungen. Hier nicht, hier ist alles super, im Ernst, die verdienen eine Medaille. Danke und macht weiter so! Viele Grüße
- Schnell & unkompliziert:
Versicherungsschutz muss leicht verständlich, schnell und unkompliziert sein. Das gilt insbesondere, wenn ein Schaden passiert.
Hier können Sie noch mehr über mich und meine Arbeit erfahren
Nutzen Sie meinen Service und fordern Sie hier Ihren Vorschlag jetzt an. Oder telefonieren Sie mit mir: 04331-334340.
Top 3 FAQ - FRAGEN & ANWORTEN ZUR INSTRUMENTENVERSICHERUNG
1. Wie ist die richtige Absicherung; Neu- oder Zeitwert?
Die Entscheidung, ob man sein Musikinstrument zum Neu- oder Zeitwert versichert, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das sind das Alter des Instruments, seinem Wert und ob das Musikinstrument im Laufe der Zeit eher im Wert steigen wird (z.B. bei einer Geige) oder der Wert eher fallen wird (z.B. bei einem Blasinstrument oder E-Instrumente).
- Bei der Zeitwertversicherung ist der Wert Ihres Instruments abgesichert, den es derzeit hat. Hierbei ist es egal, ob Ihr Musikinstrument neu oder alt ist.
- In der Neuwertversicherung gilt der Wert versichert, den Ihr Instrument derzeit neuwertig (Listenpreis) hat.
Wann ist der Zeitwert der richtige Schutz?
Für Instrumente, die im Laufe der Zeit an Wert gewinnen oder Instrumente, deren Neuwert nicht mehr feststellbar sind, bietet sich in der Regel die Zeitwertregelung in der Musikinstrumentenversicherung an. Das gilt allgemein:
- für Streichinstrumente (Celli, Geigen und Kontrabässe)
- hochwertige Zupfinstrumente (Gitarren und Harfen)
- Ältere Instrumente - ab ca. 20 Jahren -
Wie können Sie den Zeitwert feststellen?
Den Zeitwert legen Sie aus eigener Kenntnis selbst fest. Sollten Sie sich nicht sicher sein, fragen Sie ein Instrumentenhändler oder -bauer. Instrumentenbauer erstellen Expertisen zum Zeitwert. Alle 3-4 Jahre lassen sie den Instrumentenwert überprüft und passen die Versicherungssumme Ihrer Instrumentenversicherung bei Bedarf an.
Brauchen Sie einen Wertnachweis?
Generell vereinfacht es im Schadensfall die Abwicklung, wenn Sie einen Wertnachweis haben. Insbesondere bei Verlust des Instruments kann der Wert nicht mehr nachträglich festgestellt werden. Ein Wertnachweis ist weniger aufwändig, als sie denken. Meist genügt der Anschaffungsbeleg, eine Aussage eines Instrumentenbauers oder -händlers oder auch eine Recherche im Internet.
Fazit: Der Nachweis des Instrumentenwerts dient vor allem IHRER Sicherheit und vereinfacht die Schadenabwicklung.
Wann ist der Neuwert richtig?
Instrumente, die im Laufe der Zeit einen Wertverlust haben, schützen Sie am besten mit einer Neuwertversicherung. Dies ist meist der Fall bei:
- E-Instrumenten
- Blasinstrumenten
- Zupfinstrumenten
Sie werden so im Schadensfall mit der Neuwertregelung in der Instrumentenversicherung in die Lage versetzt ein neues Musikinstrument zu kaufen. Bei der Neuwertversicherung ist es nicht relevant, ob Sie das Instrument neuwertig erstanden haben, es gebraucht gekauft wurde oder das Instrument schon älter ist. Der Neuwertschutz ist in beiden Fällen abschließbar und sinnvoll.
Wie können Sie den Neuwert feststellen?
Der Wert des Instruments wird durch den Listenpreis (bei Neuinstrumenten) bestimmt. Wenn sie beim Instrumentenkauf ein "Schnäppchen" gemacht oder einen Rabatt ausgehandelt haben, entspricht der Kaufpreis nicht dem wirklichen Wert des Instruments. Versichern Sie - um einer Unterversicherung zu vermeiden - immer den tatsächlichen Wert des Musikinstruments.
Tipp: Wenn Sie ihr Instrument geliehen oder gemietet haben, lassen Sie sich den Wert des Instruments IMMER schriftlich vom Verleiher bestätigen. So sind nicht SIE für die Richtigkeit des Versicherungswertes verantwortlich, sondern der Vermieter oder Verleiher.
Fordern Sie online Ihr Angebot an. Oder telefonieren Sie mit mir: 04331-334340. Damit Sie eine Sorge weniger haben.
2. Was ist versichert & Was bedeutet Allgefahrendeckung?
SINFONIMA® bietet die Instrumentenversicherung in Form einer Allgefahren-Deckung an.
Im Gegensatz zu Versicherungen, die nur bestimmte, in der Police explizit aufgeführte Risiken abdeckt, bietet die Allgefahrendeckung Schutz gegen alle Gefahren, die nicht explizit ausgeschlossen sind. So ist Ihr Instrument bestmöglich abgesichert. Es besteht Schutz gegen:
- die Hausratversicherung - Gefahren (Brand, Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel und Elementarschäden)
- Wichtiger ist aber, dass die nachfolgenden - nicht in einer Hausratversicherung abgedeckten - Schäden gezahlt werden. Die Allgefahren-Deckung der SINFONIMA® Musikinstrumentenversicherung leistet auch bei:
- Herunterfallen
- Anstoßen
- unachtsames Handeln von Ihnen oder anderer Personen
- Abhandenkommen (Diebstahl, Raub, Verlust)
- und vielem mehr!
SINFONIMA® bietet den Schutz
Weltweit Günstig Schnell & unkompliziert
Was ist im Mitbewerbervergleich bei SINFONIMA® zusätzlich versichert?
Der Schutz, den Mitbewerber in der Instrumentenversicherung anbieten, unterscheidet sich in einigen Punkten von SINFONIMA®. Ich nenne nachfolgend die Leistungsmerkmale, die die SINFONIMA® Musikinstrumentenversicherung (Stand 2021) bietet, aber Mitbewerber in der Gesamtheit nicht aufweisen:
- Der Instrumentenverleih oder die Abgabe an Dritte ist mitversichert.
- Übernahme der Kosten für ein Leihinstrument während der Schadenreparatur.
- Übernahme der Portokosten beim Versenden des Instruments zur Werkstatt im Schadenfall bis 200.-€
- Keine "Einrede bei grober Fahrlässigkeit" bei Schäden unter 20.000.-€.
- Ersatz des Wertverlustes aufgrund einer Reparatur von ab 10.000 € Instrumentenwert.
- Schutz Ihres Instruments nachts in einem unbewachten KFZ
- Wir haben keine Selbstbeteiligung. Für den Schutz von Kinder- und Schülerinstrumenten gilt das für mache Mitbewerber nicht unbedingt. Es kann für Kinder je nach Alter ein Selbstbehalt von bis zu 150,- Euro bei Liegenlassen des Instruments gelten. Bei SINFONIMA® gibt es keinen Selbstbehalt für Kinder.
- Zusätzlich biete ich Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Schadenbearbeitung durch eine Sondervollmacht.
Einen Test / Vergleich gab es 2013 von Stiftung Warentest. Dieser ist nicht aussagekräftig.
Fordern Sie Ihr Angebot zur SINFONIMA® Musikinstrumenten Versicherung online an oder lassen Sie uns telefonieren 04331-334340.
3.Was ist bei der Instrumentenversicherung nicht versichert?
Unsere Musikinstrumentenversicherung deckt die meisten Risiken ab, die mit dem Besitz, der Verwendung und dem Transport eines Musikinstruments verbunden sind. Das nennt man Allgefahrendeckung. Es gibt jedoch Schäden und Risiken, die ausgeschlossen sind. Allgefahren-Deckung bedeutet gemäß der SINFONIMA Bedingungen:
§ 2: Der Versicherer trägt alle Gefahren, denen die versicherten Sachen während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind.
Selbst dieser weitreichende Schutz hat Grenzen. Diese werden durch den § 3 - den Ausschlüssen - der Versicherungsbedingungen dargestellt. Schäden, die Sie dort nicht als Ausschlüsse finden, sind versichert. Hier Ausschlüsse vom Versicherungsschutz:
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Normaler Verschleiß und Abnutzung: Hierunter fallen:
- Saiten: Diese sind per se einem Verschleiß ausgesetzt und deren Abnutzung ist nicht versichert. Reißt eine Saite, weil das Instrument heruntergefallen ist, ist dies aber versichert, da kein Abnutzungsschaden vorliegt.
- Felle bei Schlaginstrumenten: Hier gilt gleiches, wie bei den oben genannten Saiten.
- Lack-, Kratz- und Schrammschäden
- Natürliche Abnutzung
- Verbrauchsmaterialien
- Allmählichkeitsschäden:
Damit ist die langsame Einwirkung von Kälte, Hitze, Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftdruckschwankungen gemeint. Ihr Streichinstrument neben einem Heizkörper zu lagern, führt zu Rissen und wären nicht versichert. Bei Nutzung des Instruments im Freien kann es auch zu witterungsbedingten Beschädigungen am Instrument kommen. Plötzlich auftretenden Ereignissen, wie Unwetter sind dabei versichert. Sollten aber z.B. Instrumente im freien längere Zeit Temperatur und Wetter ausgesetzt sein, wären Schäden hieraus nicht versichert.
- Schäden, die vor Abschluss der Instrumentenversicherung bestanden:
Bei Beantragung des Versicherungsschutzes bestätigen Sie, dass Ihr Instrument unbeschädigt ist. Wir möchten natürlich nicht für Schäden zahlen, die bereits vor dem Start der SINFONIMA Musikinstrumentenversicherung entstanden sind.
Sollten Sie über diese Infos hinaus weitere Fragen haben, kommen Sie gerne auf mich zu. Rufen Sie gerne dazu gleich an. 04331-334340
Weitere FAQ zur Instrumentenversicherung
- Welche Musikinstrumente können Sie versichern?
- Ist mein Instrument - auch nachts - im Auto versichert?
- Ist mein Instrument in der Hausratversicherung richtig versichert?
- Leistet die Instrumentenversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit?
- Wo gilt die Instrumentenversicherung?
- Gibt es einen Selbstbehalt (SB)?
- Wie schneidet SINFONIMA im Vergleich zu anderen Instrumentenversicherungen ab?
- Wie kann ich einen Vertrag abschließen und wie ist die Laufzeit?
- Kann ich in meinem Vertrag jederzeit Änderungen vornehmen?
- Wie ist die Laufzeit des Vertrages?
- Was ist im Schadenfall zu tun?
WEITERE ABSICHERUNGEN FÜR PRIVAT- UND BERUFSMUSIKER
Berufshaftpflicht, Musiker Berufsunfähigkeit, Musiker-Unfallschutz und Altersabsicherung. Wichtige Themen für Berufsmusiker hier! Hier gibt es ausführliche Infos für spezielle Musikinstrumentenversicherungen: Gitarrenversicherungen , Geigenversicherungen , die I´m Sound E-Musikequipmentversicherung und die Proberaumversicherung für Bands. Hier gibt es Infos zur Absicherung von Bands & Veranstaltungstechnik oder zur Versicherung von DJs
SINFONIMA® & I’M SOUND® bildet die gesamte Palette der Instrumentenversicherungen / Musikinstrumente Versicherung ab und sind, wie auch das Mannheimer Logo eingetragene Marken der Mannheimer Versicherung AG.